E-Rechnung Validator

Kostenlos · Ohne Registrierung · KoSIT-Validator

E-Rechnung Validator — XRechnung & ZUGFeRD kostenlos validieren

E-Rechnung prüfen — kostenlos, ohne Anmeldung: XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF hochladen und in Sekunden mit dem KoSIT-Validator validieren. XRechnung 3.0.2 (UBL & CII), ZUGFeRD 2.5 / 2.3 / 2.2 / 2.1.1 / 2.0 / 1.0 und Factur-X in allen Profilen, von MINIMUM bis EXTENDED. Dazu der Fahrplan zur E-Rechnungspflicht 2025–2028. Alle Einzelheiten zur Prüfung: XRechnung & ZUGFeRD Validator.

Datei hier ablegen oder klicken

Unterstützte Formate: XML (XRechnung), PDF (ZUGFeRD)

Maximale Dateigröße: 10 MB

XML aus der Zwischenablage: Strg+V (Mac: ⌘V)

Kein Beispiel zur Hand? XRechnung UBL · XRechnung CII · EN 16931 (CII)

  1. 01 Datei wählen. XRechnung-XML (UBL oder CII) oder ZUGFeRD-/Factur-X-PDF, bis 10 MB.
  2. 02 Prüfung läuft. Format und Profil werden automatisch erkannt, die Prüfung dauert in wenigen Sekunden.
  3. 03 Bericht lesen. Jeder Befund mit Regelkennung, Originalmeldung und Fundstelle; zu häufigen Meldungen eine Lösungsseite. Als ZIP zum Ablegen.

Übersicht

Was möchtest du tun?

Was prüft der E-Rechnung Validator?

Eine E-Rechnung ist eine Datei mit festen Regeln. Der Validator beantwortet drei Fragen:

  • Ist die Datei richtig aufgebaut? Das Format stimmt, jedes Feld steht an der richtigen Stelle und hat den richtigen Datentyp.
  • Sind die Pflichtangaben vollständig und stimmig? Zum Beispiel Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Steuerangaben und die Summen der Rechnung — nach der europäischen Norm EN 16931.
  • Erfüllt sie die deutschen Zusatzregeln? Bei einer XRechnung etwa die Käuferreferenz, bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID.

Bei einer ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF prüft er zusätzlich die PDF selbst: ob die Rechnungsdaten richtig eingebettet sind und ob die Datei dem Archivformat PDF/A entspricht.

„Gültig“ heißt: Die Datei erfüllt diese Regeln. Ob die Angaben sachlich stimmen — die Leistung, der Steuersatz, die Bankverbindung —, prüft ein Validator nicht.

Die Rechnungsdaten prüfen wir mit dem KoSIT-Validator und der Prüfkonfiguration der KoSIT für XRechnung. Prüfstufen, Formate, Regeln und wann stattdessen Mustang urteilt, stehen beim XRechnung & ZUGFeRD Validator. Das ist ein unabhängiger Dienst, kein Angebot der KoSIT.

Das Ergebnis

Zu jedem Befund zeigt der Prüfbericht die Regelkennung, die Originalmeldung des Prüfers im Wortlaut, die Fundstelle und die Stufe (Fehler, Warnung, Hinweis). Zu den häufigsten Meldungen führt ein Link auf eine Lösungsseite in der Fehlerdatenbank. Den Bericht lädst du als ZIP herunter.

Was mit deiner Datei passiert

Hochgeladene Dateien liegen nur während der Prüfung im Arbeitsspeicher und werden danach gelöscht. Es gibt keine Kopie und keinen gespeicherten Prüfbericht. Der Server steht bei der netcup GmbH in Wien (Österreich), die Übertragung läuft per HTTPS. Eine anonyme Fehlerstatistik zählt nur Regelkennungen und Tageszähler, keine Rechnungsinhalte. Keine Werbung, keine Affiliate-Links, keine Nutzung für KI-Training.

1. Bestehende Rechnung prüfen

Lade XRechnung-XML oder ZUGFeRD-/Factur-X-PDF oben in das Upload-Feld. Das Ergebnis kommt in wenigen Sekunden, den Prüfbericht kannst du als ZIP herunterladen. Alle Formate und Regeln stehen im XRechnung & ZUGFeRD Validator; viele Rechnungen prüfst du automatisch per API.

2. Fehlerursache verstehen

Bei Fehlern führt der Link „Lösung →“ zur passenden Hilfeseite in der Fehlerdatenbank — von BR-DE-15 (Käuferreferenz oder Leitweg-ID fehlt) über BR-CO-15 (Bruttobetrag stimmt nicht) bis zu einer fehlenden USt-IdNr. (BT-31).

3. Rechnung richtig erzeugen

Wer regelmäßig E-Rechnungen verschickt, sollte eine Software nutzen, die XRechnung oder ZUGFeRD beim Export direkt richtig erzeugt. Eingegangene Rechnungen machst du mit Rechnung anzeigen lesbar.

Zeitplan kurz erklärt

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (B2B).

  • Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt.
  • Bis 31.12.2026: Papier und — mit Zustimmung des Empfängers — andere elektronische Formate, etwa ein einfaches PDF, bleiben zulässig.
  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen dürfen bis 31.12.2027 noch nach der bisherigen Übergangsregel arbeiten (Papier und andere Formate mit Zustimmung des Empfängers). EDI mit Zustimmung des Empfängers ist für alle bis Ende 2027 möglich.
  • Ab 01.01.2028: Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle.

Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise. Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Rechnungen an Privatkunden und an Empfänger im Ausland sind nicht betroffen. Peppol ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Alle Schritte, Ausnahmen und Fristen stehen in der Checkliste zur E-Rechnungspflicht.

XRechnung oder ZUGFeRD?

Der E-Rechnung Validator prüft beides: XRechnung als reines XML und ZUGFeRD oder Factur-X als PDF mit eingebetteter XML. Als E-Rechnung zählt ZUGFeRD ab Profil BASIC; MINIMUM und BASIC WL sind keine E-Rechnungen. Den Unterschied erklärt der Artikel ZUGFeRD vs. XRechnung.

FAQ

Häufige Fragen

Ist der E-Rechnung Validator kostenlos?

Ja. Du lädst die Datei hoch und bekommst das Ergebnis in wenigen Sekunden — ohne Anmeldung und ohne Abo, bis zu zehn Prüfungen am Tag. Wer viele Rechnungen automatisch prüfen will, nutzt die API.

Kann ich auch eine PDF-Rechnung prüfen?

Ja, wenn es eine ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF ist. Dann steckt die Rechnung als XML in der PDF, und der Validator prüft beides: die Rechnungsdaten und die PDF selbst. Ein einfaches PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten ist keine E-Rechnung; der Validator meldet dann, dass er keine eingebettete XML-Rechnung gefunden hat.

Was bedeutet „gültig“ im Ergebnis?

Die Datei erfüllt die Regeln ihres Formats: richtiger Aufbau, vollständige und stimmige Pflichtangaben nach EN 16931, bei einer XRechnung auch die deutschen Zusatzregeln. Ob die Angaben sachlich stimmen — Leistung, Steuersatz, Bankverbindung —, prüft ein Validator nicht. Bei Fehlermeldungen helfen die Lösungsseiten der Fehlerdatenbank.

Gibt es einen E-Rechnung Validator von Behörden?

Es gibt mehrere Angebote mit unterschiedlichem Zweck. Das Land Baden-Württemberg betreibt im Serviceportal service-bw einen E-Rechnungs-Validator. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) stellt den KoSIT-Validator als frei verfügbares Programm bereit, das man selbst betreibt — damit prüfen auch wir die Rechnungsdaten. ELSTER bietet mit „E-Rechnung ansehen“ eine Anzeige an, nach eigener Angabe ein unverbindlicher Service der Steuerverwaltung; geprüft wird dort nicht. Lesbar machst du eine Rechnung auch hier mit Rechnung anzeigen.

Werden meine Rechnungen gespeichert?

Nein. Die Datei liegt nur während der Prüfung im Arbeitsspeicher des Servers und wird danach gelöscht — ohne Kopie und ohne gespeicherten Prüfbericht. Eine anonyme Statistik zählt nur Regelkennungen, keine Rechnungsinhalte. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen können müssen alle Unternehmen seit 01.01.2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab 01.01.2027, alle übrigen ab 01.01.2028. Fristen, Ausnahmen und die einzelnen Schritte stehen in der Checkliste zur E-Rechnungspflicht.

Fachartikel

Ratgeber & Praxiswissen

Praxisartikel rund um E-Rechnungspflicht, XRechnung-Erstellung, ZUGFeRD und Peppol. Jeder Beitrag deckt eine konkrete Fragestellung zur deutschen E-Rechnungspflicht 2025–2028 ab.