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E-Rechnungspflicht 2027/2028: Checkliste für Unternehmen

Empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027 oder 2028: Zeitplan, Ausnahmen, Formate und eine Checkliste zur E-Rechnungspflicht. Stand: Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Text gibt den Stand der Regeln wieder. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfangen: Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt.
  • Ausstellen: Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen. Alle übrigen müssen es ab 01.01.2028.
  • Format: XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X ab Profil BASIC. MINIMUM und BASIC WL sind keine E-Rechnungen.
  • Peppol ist in Deutschland nicht vorgeschrieben.

Zeitplan

ZeitraumWas gilt
Seit 01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt.
Bis 31.12.2026Übergangszeit beim Ausstellen: Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate (zum Beispiel ein einfaches PDF) sind weiter zulässig.
Ab 01.01.2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Die übrigen dürfen die Übergangsregel bis 31.12.2027 nutzen. Rechnungen per EDI sind mit Zustimmung des Empfängers für alle noch bis Ende 2027 zulässig.
Ab 01.01.2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen.

Öffentliche Auftraggeber verlangen schon länger strukturierte E-Rechnungen, meist eine XRechnung mit Leitweg-ID. Beim Bund gilt das seit 27.11.2020.

Wer ist ausgenommen?

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise müssen keine E-Rechnung sein.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
  • Privatkunden (B2C) und Empfänger im Ausland sind nicht betroffen. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.

Welche Formate zählen?

  • XRechnung ist reines XML, in den Syntaxen UBL oder CII.
  • ZUGFeRD/Factur-X ist ein PDF mit eingebettetem XML. Es zählt ab Profil BASIC, also BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. MINIMUM und BASIC WL sind keine E-Rechnungen.

Die Unterschiede erklärt der Artikel ZUGFeRD vs. XRechnung. Beide Formate zum Ansehen und Ausprobieren findest du bei den XRechnung-Beispielen, jeweils mit dem Prüfbericht des KoSIT-Validators.

Checkliste: Empfangen (gilt schon)

  1. Rechnungseingang festlegen. Ein E-Mail-Postfach, das E-Rechnungen entgegennimmt, genügt. Ein Portal oder Peppol brauchst du dafür nicht.
  2. Dateien lesbar machen. Eine XRechnung ist eine XML-Datei ohne Layout. Mit Rechnung anzeigen wird daraus eine lesbare Ansicht mit Übersicht, Positionen, Informationen und Anhängen.
  3. Eingegangene Dateien prüfen. Im Validator siehst du, ob eine Datei die Regeln erfüllt. Der Prüfbericht nennt zu jedem Befund Regelkennung, Originalmeldung und Fundstelle.
  4. Aufbewahren. Rechnungen müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden. Maßgeblich ist der strukturierte XML-Teil.

Checkliste: Ausstellen (ab 2027 oder 2028)

  1. Starttermin klären. Lag dein Vorjahresumsatz über 800.000 €, gilt die Pflicht ab 01.01.2027. Sonst darfst du die Übergangsregel bis 31.12.2027 nutzen, ab 01.01.2028 gilt die Pflicht für alle.
  2. Format wählen. XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X ab Profil BASIC. Öffentliche Auftraggeber verlangen meist XRechnung. Frag bei deinen Kunden nach, was sie erwarten.
  3. Software prüfen. Kann dein Programm XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben? Ob der Export stimmt, prüfst du an einer eigenen Testrechnung.
  4. Stammdaten vervollständigen. Für eine XRechnung verlangt der KoSIT-Validator zusätzlich zu den üblichen Angaben eine Käuferreferenz (BT-10, bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID), einen Ansprechpartner des Verkäufers mit Name, Telefon und E-Mail (BG-6) sowie die elektronische Adresse von Verkäufer und Käufer (BT-34, BT-49). Welche Felder Pflicht sind und welche Meldung bei fehlenden Angaben kommt, steht im Artikel XRechnung-XML erstellen.
  5. Testrechnung erzeugen und prüfen. Erzeuge eine Rechnung mit deiner Software und lade sie im Validator hoch. Bei Meldungen helfen die Lösungsseiten der Fehlerdatenbank.
  6. Ablauf festlegen. Lege fest, wer Rechnungen erstellt, wer sie prüft und wer sie versendet, und wo die XML-Dateien liegen.

Fahrplan bis 2028

WannAufgabe
Oktober bis Dezember 2026Rechnungseingang prüfen, Software und Stammdaten durchgehen, Testrechnungen erzeugen und prüfen
01.01.2027Mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz: E-Rechnungen ausstellen
Während 2027Alle anderen: Übergangsregel bis 31.12.2027 nutzen oder früher umstellen
01.01.2028E-Rechnungen ausstellen, für alle Unternehmen

Häufige Fragen

Reicht ein PDF per E-Mail noch? Ein einfaches PDF zählt als „anderes elektronisches Format“. Es ist bis 31.12.2026 mit Zustimmung des Empfängers weiter zulässig. Unternehmen unterhalb der 800.000-€-Grenze dürfen die Übergangsregel noch bis 31.12.2027 nutzen.

Muss ich Peppol nutzen? Nein. Peppol ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Mehr dazu im Artikel Peppol-Anbindung für KMU.

Gilt die Pflicht für Kleinunternehmer? Beim Ausstellen nicht, beim Empfangen schon: Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren? Acht Jahre. Maßgeblich ist der strukturierte XML-Teil, bei ZUGFeRD also die eingebettete XML.

Wie sehe ich, ob meine E-Rechnung in Ordnung ist? Lade die Datei im Validator hoch. Die Prüfung dauert wenige Sekunden. Die Datei liegt nur während der Prüfung im Arbeitsspeicher und wird danach gelöscht.