E-Rechnung Validator

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den API-Dienst

Diese Bedingungen gelten für die entgeltliche Nutzung der Validierungs-Schnittstelle. Für den kostenlosen Validator auf der Weboberfläche gelten sie nicht — dort greifen der Haftungsausschluss und die Datenschutzerklärung.

Fassung 1.6 Stand 11.10.2026

Fassung: 1.6 Stand: 11.10.2026


1. Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung der Validierungs-Schnittstelle (nachfolgend „API” oder „Dienst”) zwischen

Matthias Meier Schliemannstraße 41, 10437 Berlin E-Mail: business@e-rechnung-validator.de

— nachfolgend „Anbieter” —

und dem Kunden.

(2) Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten.

(2a) Vor Vertragsschluss teilt der Kunde Firma oder Organisation, ladungsfähige Anschrift, gegebenenfalls Register- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, den Namen der handelnden Person und eine geschäftliche E-Mail-Adresse mit. Die handelnde Person bestätigt, den Vertrag für die angegebene Organisation und im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen sowie hierzu berechtigt zu sein.

(2b) Der Anbieter darf geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft und der Vertretungsbefugnis verlangen. Ergibt sich vor Freischaltung, dass der Besteller als Verbraucher handelt, wird kein Vertrag geschlossen und kein Zugangsschlüssel bereitgestellt.

(2c) Ein Zugang wird nach Annahme des Angebots freigeschaltet. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Ziffer 15 Bestandteil des Vertrags und kommt mit der Annahme des Angebots zustande; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Sollen abweichend von Anlage 3 besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO oder Daten nach Art. 10 DSGVO verarbeitet werden, wird der Zugang erst nach Ausfertigung einer entsprechenden Anlage 3 freigeschaltet.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Der kostenlose Validator auf der Weboberfläche ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für seine Nutzung gelten der Haftungsausschluss im Impressum und die Datenschutzerklärung.


2. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über eine REST-Schnittstelle eine technische Prüfung elektronischer Rechnungen zur Verfügung. Geprüft wird gegen die jeweils implementierten Schemata, Schematron-Regelwerke und Codelisten der Standards XRechnung, EN 16931, ZUGFeRD und Factur-X.

(2) Der konkrete Leistungsumfang — Endpunkt, Authentifizierung, unterstützte Formate, Dateigrößen, Kontingente, Antwortstruktur, Support- und Reaktionszeiten — ergibt sich aus der technischen Leistungsbeschreibung (Anhang 1) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Die technische Leistungsbeschreibung ist Vertragsbestandteil.

(3) Der Dienst führt eine technische Prüfung durch. Er stellt keine rechtsverbindliche Feststellung der umsatzsteuerlichen oder sonstigen rechtlichen Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung dar. Rechtlich maßgeblich sind insbesondere §§ 14, 14a UStG in der jeweils geltenden Fassung sowie die jeweilige Originaldatei.

(4) Die Leistung des Anbieters umfasst keine Rechts-, Steuer- oder betriebswirtschaftliche Beratung. Erläuterungstexte, Fehlerbeschreibungen und Handlungsvorschläge im Prüfergebnis sind allgemeine technische Hinweise und nicht auf den Einzelfall des Kunden bezogen.

(5) Der Anbieter setzt für die Prüfung Open-Source-Komponenten Dritter ein. Das Prüfergebnis ermittelt der Mustang-Validator; die Prüfung gegen den Standard XRechnung erfolgt dabei anhand der von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) veröffentlichten Schematron-Regelwerke. Bei PDF-Dateien prüft veraPDF die PDF/A-Konformität. Auf Anforderung des Kunden prüft zusätzlich der KoSIT-Validator, das frei verfügbare Prüfprogramm der KoSIT, mit ihrer Prüfkonfiguration für XRechnung; sein Ergebnis wird gesondert ausgewiesen und ändert das Prüfergebnis nicht. Die eingesetzten Fassungen nennt Anhang 1, die Einzelheiten der Anforderung die API-Dokumentation. Der Dienst ist unabhängig und kein Angebot der KoSIT. Eine Zertifizierung oder amtliche Beauftragung des Dienstes durch die KoSIT oder eine andere staatliche Stelle besteht nicht und wird nicht behauptet.

(6) Der Dienst nimmt eine Datei entgegen, prüft sie und gibt das Ergebnis zurück. Er erstellt, verändert, adressiert, übermittelt, empfängt, archiviert, verbucht und bezahlt keine Rechnungen und tritt zu keinem Zeitpunkt in den Rechnungs-, Zahlungs- oder Buchungsverkehr des Kunden ein. Die Entscheidung über Versand, Empfang, Annahme, Verbuchung und Zahlung einer Rechnung trifft ausschließlich der Kunde.

(7) Ein Prüfergebnis mit dem Status „gültig” bedeutet ausschließlich, dass die geprüfte Datei den in Anhang 1 bezeichneten Schemata, Schematron-Regelwerken und Codelisten in der dort genannten Fassung entspricht. Nicht Gegenstand der Prüfung sind insbesondere die Identität und Vertretungsberechtigung der an der Rechnung Beteiligten, die Richtigkeit von Empfänger-, Anschriften- und Zahlungsangaben einschließlich der Bankverbindung, die inhaltliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnung, ob die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde, die wirtschaftliche Berechtigung der Beteiligten, die steuerliche oder zivilrechtliche Wirksamkeit sowie Anhaltspunkte für Täuschung, Missbrauch oder Zahlungsumleitung. Einzelheiten regelt Anhang 1.

(8) Aus dem Prüfergebnis ausgelesene Komfortangaben zum Dokument dienen der Zuordnung von Prüfergebnissen. Sie werden nach bestem Bemühen ermittelt, sind kein Prüfgegenstand und dürfen nicht ungeprüft für Adressierung, Zahlung, Verbuchung oder andere geschäftliche Entscheidungen verwendet werden. Maßgeblich ist allein die Originaldatei des Kunden.


3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot des Anbieters in Textform und dessen Annahme durch den Kunden in Textform oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform auf eine Bestellung des Kunden hin. Textform genügt; E-Mail ist ausreichend.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Das Angebot des Anbieters bezeichnet den gebuchten Tarif, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und die zum Vertrag gehörenden Dokumente mit ihrem jeweiligen Versionsstand. AGB, Leistungsbeschreibung und — soweit personenbezogene Rechnungsdaten verarbeitet werden — die Auftragsverarbeitungsvereinbarung werden dem Kunden vor Annahme des Angebots in speicherbarer Form übermittelt.

(5) Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Produktinformation. Eine dort beschriebene Funktion wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung als enthalten bezeichnet ist. Individuelle Zusagen und Beschaffenheitsvereinbarungen bleiben unberührt. Der Anbieter hält die öffentliche Produktbeschreibung mit dem tatsächlich angebotenen Leistungsstand in Übereinstimmung.


4. Testphase

(1) Der Anbieter kann dem Kunden vor Vertragsschluss einen befristeten Testzugang einräumen. Umfang und Dauer ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung; ohne abweichende Absprache beträgt die Testphase vier Wochen ab Bereitstellung des Zugangsschlüssels.

(2) Die Testphase ist unentgeltlich. Zahlungsdaten werden nicht erhoben.

(3) Die Testphase endet automatisch mit Fristablauf und geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur nach Maßgabe von Ziffer 3 zustande.

(4) Während der unentgeltlichen Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln nach Ziffer 13. § 599 BGB wird nicht als eigenständige Haftungsregel vereinbart.

(5) Auch während der Testphase ist der Kunde für die verarbeiteten Daten verantwortlich. Ziffer 7 und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Ziffer 15 gelten ab der ersten Übermittlung.


5. Zugangsschlüssel

(1) Der Kunde erhält einen oder mehrere Zugangsschlüssel. Der Zugangsschlüssel wird dem Kunden einmalig übermittelt; der Anbieter speichert ihn ausschließlich als kryptografischen Hashwert und kann ihn nicht wiederherstellen.

(2) Der Kunde hat den Zugangsschlüssel vertraulich zu behandeln und gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig; ausgenommen sind Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden, soweit sie ihn zur vertragsgemäßen Nutzung benötigen.

(3) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Zugangsschlüssel Unbefugten bekannt geworden ist oder missbräuchlich verwendet wird.

(4) Der Anbieter darf einen Aufruf dem Kundenkonto zuordnen, wenn die technische Authentifizierung mit einem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zugangsschlüssel erfolgreich war. Dies beweist nicht, dass eine bestimmte natürliche Person gehandelt hat. Der Kunde haftet für missbräuchliche Nutzung nur, soweit diese durch eine von ihm zu vertretende Verletzung seiner Schutz- oder Meldepflichten verursacht wurde. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für Sicherheitsmängel seiner Systeme und die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.

(5) Der Anbieter tauscht einen Zugangsschlüssel auf Wunsch des Kunden jederzeit aus. Der Anbieter ist berechtigt, einen Zugangsschlüssel auszutauschen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist; er informiert den Kunden hierüber vorab, soweit dies ohne Gefährdung des Sicherungszwecks möglich ist.


6. Kontingente und Nutzungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistung bemisst sich nach dem vereinbarten Tarif und dem darin enthaltenen monatlichen Kontingent an Validierungen (Anhang 1).

(2) Als eine Validierung zählt jeder Aufruf des Prüfendpunkts, der zu einer Verarbeitung der übermittelten Datei führt. Abgewiesene Aufrufe — insbesondere solche mit fehlender oder ungültiger Authentifizierung oder mit überschrittenem Kontingent — zählen nicht.

(3) Das Kontingent bezieht sich auf den Kalendermonat. Nicht genutzte Kontingente verfallen und werden weder erstattet noch übertragen.

(4) Bei Erreichen des Kontingents weist der Dienst weitere Aufrufe bis zum Beginn des Folgemonats ab. Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über den Verbrauch; im Tarif Pro erhält der Kunde monatlich eine Nutzungsübersicht.

(5) Benötigt der Kunde dauerhaft ein höheres Volumen, vereinbaren die Parteien einen Wechsel in einen höheren Tarif. Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Zahl der Aufrufe je Zeiteinheit technisch zu begrenzen, soweit dies zum Schutz der Betriebssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Dienstes für alle Kunden erforderlich ist. Die Begrenzung wird so bemessen, dass die vertragsgemäße Nutzung des vereinbarten Kontingents nicht beeinträchtigt wird.


7. Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm übermittelten Daten und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den Inhalten der übermittelten Dateien keine über die technische Verarbeitung hinausgehende Kenntnis.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten an den Anbieter berechtigt ist und dass der Übermittlung keine Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen. Unterliegt der Kunde einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht — etwa nach § 203 StGB —, hat er die dafür erforderlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich zu schaffen.

(3) Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere keine Angaben zu Gesundheit, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Meinung oder sexueller Orientierung, sowie keine Daten im Sinne des Art. 10 DSGVO. Ergänzend gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Ziffer 15.

(4) Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die geeignet ist, den Betrieb des Dienstes zu beeinträchtigen. Unzulässig sind insbesondere:

a) die Umgehung oder der Versuch der Umgehung von Zugangsbeschränkungen, Kontingenten oder technischen Nutzungsgrenzen; b) das Übermitteln von Dateien, die Schadsoftware enthalten oder darauf angelegt sind, den Dienst zu stören; c) die Weitergabe des Dienstes an Dritte als eigene Leistung des Kunden, soweit nicht gesondert vereinbart; d) automatisierte Zugriffe, die über das vereinbarte Kontingent und die Grenzen nach Ziffer 6 Absatz 6 hinausgehen; e) Maßnahmen zur Rückgewinnung des Quellcodes des Dienstes, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist.

(5) Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, ob und in welcher Form er eine Rechnung versendet, annimmt oder zurückweist. Das Prüfergebnis ersetzt diese Entscheidung nicht.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer 7 geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab.


8. Verfügbarkeit, Wartung, Störungen

(1) Der Anbieter stellt den Dienst im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird in den Tarifen Starter und Pro derzeit nicht zugesagt.

(2) Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Sicherheitskritische Maßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen; der Kunde wird hierüber so bald wie zumutbar informiert.

(3) Störungen meldet der Kunde an support@e-rechnung-validator.de. Der Anbieter beginnt innerhalb der im Angebot bezeichneten Geschäftszeiten mit der Bearbeitung. Eine Reaktionszeit ist keine Zusage einer Behebungszeit.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und die Haftung nach Ziffer 13 bleiben unberührt.

(5) Wird für einen Tarif ein Verfügbarkeitswert ausdrücklich vereinbart, gilt ergänzend: Unterschreitet die nach dem vereinbarten Messverfahren ermittelte Verfügbarkeit den zugesagten Monatswert, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift nach der im Angebot bezeichneten Staffel. Die Gutschrift ist die abschließende pauschale Minderung der Monatsvergütung allein wegen der Unterschreitung des Verfügbarkeitswertes, soweit kein darüber hinausgehender Schaden nachgewiesen wird. Ein zusätzlicher Anspruch auf Minderung oder Erstattung wegen derselben reinen Verfügbarkeitsabweichung besteht nicht. Ansprüche wegen eines nachgewiesenen weiteren Schadens richten sich ausschließlich nach Ziffer 13; zwingende Ansprüche und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Ende des betroffenen Monats in Textform gestellt werden.


9. Weiterentwicklung, Änderungen an Prüflogik und Regelwerken

(1) Die geprüften Standards und Regelwerke werden von den jeweils zuständigen Stellen fortlaufend geändert. Der Anbieter aktualisiert die eingesetzte Prüf-Engine sowie die Schemata, Schematron-Regeln und Codelisten nach Maßgabe des Anhangs 1.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Aktualisierung dazu führen kann, dass eine zuvor als konform bewertete Datei nach der Aktualisierung beanstandet wird oder umgekehrt. Dies stellt keinen Mangel dar.

(3) Der Anbieter darf technische Einzelheiten, nicht wesentliche Funktionen und die interne Implementierung ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, der vereinbarte Vertragszweck und das vereinbarte Kontingent gewahrt bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Änderungen, die eine Anpassung der Kundenanbindung erfordern, werden mindestens 60 Tage vorher angekündigt; sicherheits- oder gesetzlich bedingte Änderungen dürfen mit kürzerer Frist erfolgen, soweit dies erforderlich ist. Unterstützte Kernformate, Kontingente, vereinbarte Endpunkte und wesentliche Antwortinhalte dürfen während der laufenden Vertragsperiode nicht einseitig zum Nachteil des Kunden reduziert werden.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Prüfregeln vorzuhalten, die über den jeweils veröffentlichten Stand der einschlägigen Regelwerke hinausgehen.


10. Vergütung, Zahlung, Preisanpassung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Bei jährlicher Zahlungsweise gilt der im Angebot ausgewiesene Nachlass.

(3) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist zusätzlich zu den Rechten aus Ziffer 12 berechtigt.

(5) Die vereinbarte Vergütung bleibt während der ersten zwölf Vertragsmonate unverändert. Danach darf der Anbieter die Vergütung für einen folgenden Verlängerungszeitraum anpassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten, insbesondere Hosting-, Energie-, Lizenz-, Sicherheits- oder Personalkosten, nachweisbar verändert haben. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen. Die Anpassung darf die Veränderung der maßgeblichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Anbieter teilt die neue Vergütung und ihre Berechnungsgrundlage mindestens acht Wochen vor Beginn des Verlängerungszeitraums mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Periode kündigen. Eine Preisänderung während einer bereits bezahlten festen Vertragsperiode findet nicht statt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.


11. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Zugangsschlüssels.

(2) Die Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt sie einen Monat, bei jährlicher Zahlungsweise zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Zeitraums in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 7 verstößt.

(4) Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die vereinbarte Verfügbarkeit in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten unterschritten wird.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung sperrt der Anbieter die Zugangsschlüssel des Kunden. Für die Löschung der Daten gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Ziffer 15.


12. Sperrung

(1) Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise sperren, wenn

a) ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder auf eine Kompromittierung des Zugangsschlüssels besteht, b) der Kunde erheblich gegen Ziffer 7 verstößt, c) von der Nutzung eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes ausgeht, oder d) der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung mit Sperrandrohung nicht zahlt.

(2) Der Anbieter kündigt die Sperrung an und setzt dem Kunden, soweit möglich und zumutbar, eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei akuter Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit darf er sofort sperren und informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu beschränken. Der Anbieter hebt sie unverzüglich auf, sobald der Grund entfallen ist.

(4) Bei einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.


13. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Vertragsjahr auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: (a) das Zweifache der für das betreffende Vertragsjahr vereinbarten Nettovergütung oder (b) 25.000 Euro. Erkennt der Kunde bei Vertragsschluss, dass ein vorhersehbarer vertragstypischer Schaden diese Grenze wesentlich übersteigen kann, wird er den Anbieter darauf hinweisen, damit die Parteien eine höhere Haftungsgrenze und gegebenenfalls eine angepasste Vergütung vereinbaren können.

(4) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Absatz 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dieser Absatz gilt nicht für Daten, deren vertragsgemäße Speicherung oder Sicherung der Anbieter ausdrücklich übernommen hat.

(5) Der Dienst prüft ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten und im Prüfergebnis ausgewiesenen technischen Regelwerke. Die Erkennung von Umständen, für die diese Regelwerke keine maschinell prüfbare Regel vorsehen, gehört nicht zur geschuldeten Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter ein zugesagtes Regelwerk nicht ordnungsgemäß implementiert oder ausführt, einen zugesagten Aktualisierungsstand schuldhaft nicht bereitstellt oder das Prüfergebnis technisch fehlerhaft übermittelt.

(6) Die Entscheidung, eine Rechnung zu versenden, anzunehmen, zu verbuchen oder zurückzuweisen, verbleibt beim Kunden. Hat der Kunde erkennbare Warnungen missachtet oder trotz erkennbar unvollständiger Prüfung allein auf das Ergebnis vertraut, richtet sich eine Anspruchskürzung nach § 254 BGB.

(7) Soweit die Haftung wirksam beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist nicht verbunden.

(8) Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1, Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB und sonstige Ansprüche, für die eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist. Für deliktische Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.


14. Mängel

(1) Geschuldet ist die im individuellen Angebot und in der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit. Aussagen auf der Website werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Angebot oder die Leistungsbeschreibung auf sie Bezug nimmt oder sie als individuelle Zusage anzusehen sind. Gesetzlich zwingende Wirkungen öffentlicher Äußerungen und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass eine Nachvollziehbarkeit möglich ist.

(3) Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Änderungen der Regelwerke nach Ziffer 9 oder auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen.


15. Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter bei der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV”) in der dem Angebot beigefügten Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrags und kommt mit dessen Abschluss zustande; nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO genügt die elektronische Form. Der Kunde erhält sie in speicherbarer Form; ein von beiden Seiten gezeichnetes Dokument stellt der Anbieter auf Anfrage kostenfrei aus.

(2) Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung und für die Rechtsgrundlage verantwortlich.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht in datenschutzrechtlichen Fragen die AVV vor.

(4) Für Verarbeitungen, die der Anbieter zu eigenen Zwecken vornimmt — insbesondere Vertragsabwicklung, Abrechnung und Betriebssicherheit —, ist der Anbieter Verantwortlicher. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.


16. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die die empfangende Partei unabhängig entwickelt hat oder rechtmäßig von Dritten erlangt hat, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung. Im letztgenannten Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei vorab, soweit rechtlich zulässig.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und danach so lange, wie die Information nicht ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt geworden ist. Für personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und Berufsgeheimnisse gelten die gesetzlichen bzw. vertraglich weitergehenden Pflichten zeitlich in dem dort bestimmten Umfang fort.

(4) Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

16.1 Berufsgeheimnisse und sonstige mitwirkende Personen

(5) Soweit der Kunde einer strafbewehrten oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, insbesondere § 203 StGB, unterliegt, wird der Anbieter als sonstige mitwirkende Person ausschließlich in dem Umfang einbezogen, der für die technische Validierung erforderlich ist.

(6) Der Anbieter verpflichtet sich, fremde Geheimnisse, die ihm im Rahmen der Leistung bekannt werden oder zugänglich sein können, geheim zu halten, nur zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zu verwenden und nicht unbefugt zu offenbaren. Die Pflicht besteht zeitlich unbefristet fort.

(7) Der Anbieter gewährt nur solchen Personen oder weiteren Auftragsverarbeitern Zugang, deren Mitwirkung erforderlich ist und die zuvor in mindestens entsprechendem Umfang auf Geheimhaltung sowie die einschlägigen Datenschutzpflichten verpflichtet wurden. Er informiert diese Personen über die strafrechtlichen Folgen einer unbefugten Offenbarung, soweit einschlägig.

(8) Der Kunde bleibt für die berufsrechtlich erforderliche Auswahl, Einbeziehung und Belehrung verantwortlich. Der Anbieter stellt ihm die hierfür erforderlichen Informationen über Leistung, Zugriffsmöglichkeiten und weitere Auftragsverarbeiter bereit und informiert ihn vor Änderungen nach dem vereinbarten Subprozessorenverfahren.

(9) Gesetzlich zwingende Offenlegungen bleiben zulässig. Der Anbieter informiert den Kunden vorab, soweit dies rechtlich erlaubt ist, und beschränkt die Offenlegung auf das Erforderliche.


17. Änderung dieser AGB

(1) Änderungen, die ausschließlich redaktionell sind, eine veränderte Rechtslage zwingend nachvollziehen oder den Kunden nicht nachteilig betreffen, können mit angemessener Vorankündigung in Textform vorgenommen werden.

(2) Änderungen wesentlicher Rechte und Pflichten, des Vertragsgegenstands, der Haftung, der Laufzeit, des Kontingents oder der Vergütung bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung oder richten sich nach einer hierfür speziell vorgesehenen wirksamen Änderungsklausel. Schweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung.

(3) Ist eine Änderung wegen zwingender rechtlicher oder technischer Vorgaben erforderlich und kann der Vertrag ohne sie nicht fortgeführt werden, teilt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher mit, soweit keine kürzere Umsetzungsfrist zwingend ist. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Bereits bezahlte Vergütung für die Zeit danach wird anteilig erstattet.


18. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.

(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Rangfolge bei Widersprüchen: individuelle Vereinbarung in Textform, sodann Auftragsverarbeitungsvereinbarung (in datenschutzrechtlichen Fragen), sodann diese AGB, sodann Anhang 1.


Anhang 1: Technische Leistungsbeschreibung (wird mit dem Angebot übergeben)